Bürokratie muß sein - auch bei einer Heirat.
Was ist der Unterschied zwischen einer kirchlichen und einer standesamtlichen Trauung? Welche Unterlagen benötige ich?
Hier geben wir Ihnen einige Hinweise zum rechtlichen Teil der Hochzeit.
Bürokratie muß sein - auch bei einer Heirat.
Was ist der Unterschied zwischen einer kirchlichen und einer standesamtlichen Trauung? Welche Unterlagen benötige ich?
Hier geben wir Ihnen einige Hinweise zum rechtlichen Teil der Hochzeit.
Zivilrechtlich verbindlich ist in vielen Ländern wie Deutschland einzig und allein die standesamtliche Eheschließung. Diese ist eine rein formale Angelegenheit ohne große Zeremonie. Da in Deutschland aber immer mehr Paare nur standesamtlich heiraten, bieten viele Gemeinden entsprechend große Räumlichkeiten für die gesamte Hochzeitsgesellschaft. Hochzeitsbräuche wie das Reiswerfen finden dann vor dem Standesamt statt. Die standesamtliche Trauung darf grundsätzlich nur in öffentlichen Gebäuden vorgenommen werden. Neben Standesbeamten dürfen auch Bürgermeister die Trauung durchführen. Die Anmeldung erfolgt normalerweise auf einem Standesamt der Gemeinde, in der der Wohnsitz gemeldet ist. Außer zu den normalen Geschäftszeiten ist in vielen Standesämtern auch eine Trauung am Samstag möglich.
Welche Unterlagen für das Standesamt?
Benötigt werden immer:
Zusätzlich, wenn ein Partner nicht am Trauungsort gemeldet ist:
Zusätzlich, wenn ein Partner geschieden oder verwitwet ist:
Zusätzlich, wenn gemeinsame Kinder vorhanden sind:
Zusätzlich, wenn ein Partner minderjährig ist:
Da jedoch der Sachverhalt von Paar zu Paar unterschiedlich sein kann, empfehlen wir Ihnen, sich direkt mit dem zuständigen Standesamt in Verbindung zu setzen. Verbindliche Auskünfte können Sie bei persönlicher Vorsprache im Standesamt erhalten.
Die kirchliche Trauung hat in der evangelischen Kirche nur rituelle Bedeutung. Die Kirche gibt dazu ihren Segen. In der katholischen Kirche ist sie die Voraussetzung für die Anerkennung der Gültigkeit des Ehesakramentes, das sich die Eheleute gespendet haben.
Die kirchliche Trauung hat aufgrund der Trennung von Kirche und Staat in Deutschland nur kirchenrechtliche Relevanz und wird nicht zivilrechtlich anerkannt. Die kirchliche Trauung steht in den meisten Kirchen nur verschiedengeschlechtlichen Paaren offen. In Deutschland ist es zudem notwendig, dass das Paar bereits standesamtlich getraut ist. Diese Trauung kann aber auch am selben Tag ein paar Stunden vorher geschehen sein. Nach katholischem Verständnis ist erst mit der öffentlichen Trauung die kirchenrechtliche Gültigkeit der Eheschließung gegeben, da die Eheleute selber sich das Ehesakrament gespendet haben.
Die evangelische Kirche versteht die kirchliche Trauung als Gottesdienst anlässlich der bereits erfolgten Eheschließung, in dem die eheliche Gemeinschaft unter Gottes Wort und Segen gestellt wird. Die kirchliche Trauung findet nahezu ausschließlich in der Kirche statt. Die kirchliche Trauung ist an die Rituale bzw. Gottesdienstordnung der jeweiligen Kirche gebunden, obwohl es auch hier verschiedene Optionen gibt.
Welche Unterlagen für die kirchliche Trauung?
Katholische Trauung:
Evangelische Trauung:
Ökumenische Trauung:
Für eine freie Trauung entscheiden sich Paare, die einander ihr Ja-Wort in einer feierlichen Zeremonie geben wollen. Dabei können religiöse Elemente eine Rolle spielen, müssen es aber nicht. Damit bietet dieser zeremonielle Akt eine Alternative zu einer kirchlichen Trauung und schließt damit auch die Paare mit ein, die unterschiedlicher Konfession sind oder keiner Kirche angehören. Manche Paare aus unterschiedlichen Kulturkreisen wünschen sich zudem eine Zeremonie, die Elemente beider Kulturen beinhaltet. Darüber hinaus bietet die freie Trauung auch gleichgeschlechtlichen Paaren eine über die standesamtliche Registrierung hinausgehende Zeremonie. Auch Konfessionslose können sich frei trauen lassen. Zudem wählen auch immer mehr Geschiedene, die früher bereits kirchlich geheiratet hatten und sich mit ihrem neuen Partner dennoch eine ähnliche Zeremonie und Segnung wünschen, diesen Weg.
Eine freie Trauung ist weder kirchenrechtlich noch zivilrechtlich relevant, sie wird in der Regel ergänzend zur standesamtlichen Trauung von den Brautpaaren gewünscht.
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